• RoflmasterBigPimp@feddit.org
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    5 days ago

    Deren Begründung ist ja auch mal wild.

    Damit werden das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit der Betroffenen verletzt. Ziel ist die gerichtliche Klarstellung, dass dieses Verbot rechtswidrig ist und die Beförderungsbedingungen des Nahverkehrs angepasst werden müssen.

    https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/wo-ist-mein-platz

    Und was ist bitte mit meinen Persönlichkeitsrecht nicht belästigt zu werden? Und seit wann fällt betteln unter Meinungsfreiheit?

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
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      5 days ago

      Es lässt sich argumentieren, dass Betteln unter Meinungsfreiheit fällt, wenn man sagt, Meinungsfreiheit ist das Recht, Informationen zu kommunizieren. Ich finde, dass ein allgemeines Bettelverbot im öffentlichen Raum evtl. grundrechtswidrig ist, ließe sich damit argumentieren; aber nicht, wenn ein Verkehrsunternehmen das in seine Hausordnung schreibt, das ist dann doch etwas anderes.

      • RoflmasterBigPimp@feddit.org
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        5 days ago

        Ja sehe ich ähnlich. Es gibt andere Orte an denen man um Geld betteln kann, aber bitte nicht da wo ich nicht “flüchten” kann.