Damit werden das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit der Betroffenen verletzt. Ziel ist die gerichtliche Klarstellung, dass dieses Verbot rechtswidrig ist und die Beförderungsbedingungen des Nahverkehrs angepasst werden müssen.
Es lässt sich argumentieren, dass Betteln unter Meinungsfreiheit fällt, wenn man sagt, Meinungsfreiheit ist das Recht, Informationen zu kommunizieren. Ich finde, dass ein allgemeines Bettelverbot im öffentlichen Raum evtl. grundrechtswidrig ist, ließe sich damit argumentieren; aber nicht, wenn ein Verkehrsunternehmen das in seine Hausordnung schreibt, das ist dann doch etwas anderes.
Deren Begründung ist ja auch mal wild.
https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/wo-ist-mein-platz
Und was ist bitte mit meinen Persönlichkeitsrecht nicht belästigt zu werden? Und seit wann fällt betteln unter Meinungsfreiheit?
Es lässt sich argumentieren, dass Betteln unter Meinungsfreiheit fällt, wenn man sagt, Meinungsfreiheit ist das Recht, Informationen zu kommunizieren. Ich finde, dass ein allgemeines Bettelverbot im öffentlichen Raum evtl. grundrechtswidrig ist, ließe sich damit argumentieren; aber nicht, wenn ein Verkehrsunternehmen das in seine Hausordnung schreibt, das ist dann doch etwas anderes.
Ja sehe ich ähnlich. Es gibt andere Orte an denen man um Geld betteln kann, aber bitte nicht da wo ich nicht “flüchten” kann.